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Aktuelles:

Bei der letzten Sitzung des Samtgemeinderates im Jahr 2020 hat die SPD-Fraktion beantragt, die Samtgemeindeverwaltung möge eine Dienstleistung im Jahr 2021 digital, also als eGovernment-Dienstleistung, anbieten. Die Verwaltung hat aus dem Antrag eine eigene Vorlage gefertigt und zur Abstimmung gestellt. Darin stand, der Rat möge beschließen, in 2022 mit den Arbeiten am eGovernment zu beginnen. Über eine Festlegung, wann dazu etwas konkret fertig gestellt werden soll, stand nichts in der Verwaltungs-Vorlage! Das alles geschah vor dem Hintergrund, dass beim ersten Corona-Lockdown das Rathaus für den Publikumsverkehr komplett geschlossen wurde! Nur die Samtgemeinde-Mitarbeiter durften herein kommen.

Dazu gehört schon eine große Portion Chuzpe, das eigene Nichtstun zu einer Vorlage zu erheben und den Rat zu bitten, so zu beschließen. Der Rat hat dann tatsächlich die Verwaltungsvorlage beschlossen. Ich werde weiter dafür kämpfen, dass die Verwaltung Dienstleistungen digital anbietet, damit wir auch bei einem Lockdown Zugang zu den notwendigen Dienstleistungen erhalten.


„Koalition plant Ende des Dornröschenschlafs“

In der "Gifhorner Rundschau" vom 13. Dezember 2018 konnte man auf der Papenteich-Seite nachlesen, dass die "Koalition" - gemeint ist die Gestaltungsgemeinschaft aus SPD, CDU und den Grünen - für das alte Meiner Gemeindezentrum ein „Ende des Dornröschenschlafs“ plane und eine Übernahme des Gemeindezentrums durch die Samtgemeinde-Verwaltung beantragt hätte.

Das ist so unzutreffend. Die SPD-Fraktion im Samtgemeinderat hat beschlossen, die Nutzung des alten Gemeindezentrums durch die Flüchtlingshilfe Papenteich zu unterstützen. Deshalb sollte eine Pacht des Gebäudes durch die Samtgemeinde Papenteich erwogen werden. Außerdem sollten beim Landkreis die Bedingungen für eine Übertragung des Gebäudes auf die Samtgemeinde erfragt werden. Hierzu müsste der Landkreis der Samtgemeinde ein Angebot machen, dass die Samtgemeinde für die Eigentumsübertragung die voraussichtlichen Abrisskosten vom Landkreis überschrieben bekommt. Der Restwert des Gebäudes dürfte etwa bei einem Euro liegen. Das Gebäude ist teilweise abgesackt infolge der jahrelangen Unterspülung durch defekte Regenwasser-Ableitungsrohre der benachbarten Sporthalle. Deshalb müsste vor einer Übernahme die Gebäude-Stabilität durch ein weiteres statisches Gutachten untersucht werden.


Am 12. November 2018 kam es bei der Samtgemeinde-Bauausschuss-Sitzung zu dem denkwürdigen Tagesordnungspunkt "Haushalt 2019", zu dem ich den Bauamtsleiter, Herrn Hoffmann, um seine Erläuterung der Seiten im Haushaltsplan bat, die sich auf das Ressort Bau beziehen. Herr Hoffmann erwiderte: "Das kann ich machen, es dauert aber 25 Minuten." Daraufhin (wir hatten da schon eine Stunde und 25 Minuten getagt !!!) ließ der Ausschussvorsitzende, Eberhard Stolzenburg, abstimmen, wer diese Erläuterungen hören wollte. Ergebnis: 1 Stimme dafür (meine), Rest dagegen. Damit kam es zu keiner Erläuterung des Bau-Teilhaushaltes durch die Verwaltung. Der Ausschuss stimmte ohne weitere Informationen über den Samtgemeindehaushalt ab - nach dem Motto aus dem Faust (1. Teil, Straße): 

Mephisto: Wir legen nur ein gültig Zeugnis nieder,

daß ihres Ehherrn ausgereckte Glieder

In Padua an neil'ger Stätte ruhn.

Faust: Sehr klug! Wir werden erst die Reise machen müssen!

Mephisto: Sancta Simplicitas! darum ist's nicht zu tun;

bezeugt nur, ohne viel zu wissen.

Ich enthielt mich meiner Stimme. Ich bin davon überzeugt, dass das Budgetrecht das wichtigste und vornehmste Recht der Räte und Parlamente ist. Da muss man schon hin schauen, was man bewilligt und was nicht!


Der (von der Samtgemeinde Papenteich mitfinanzierte) Radweg zwischen Groß Schwülper und Rethen ist nach langer Planung und kurzer Bauzeit fertig gestellt worden und wurde am 3. Juli 2018 in Gegenwart vieler prominenter Politiker eingeweiht. Auf dem Foto sehen Sie mit Scheren das rote Band durchschneiden (von links nach rechts): Landtagsabgeordneter Philipp Raulfs, Samtgemeinde-Bürgermeisterin Ines Kielhorn, Landrat Ebel, Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Althusmann, die Vordorfer Bürgermeisterin Monika Kleemann, der Schwülperaner Bürgermeister Uwe-Peter Lestin und der Leiter der niedersächsischen Landesstraßenbauverwaltung, Bernd Mühlnickel. 

Ein großer Bahnhof für einen Radweg! Der Erfolg hat viele Väter - der Misserfolg ist ein Waisenkind.

Radwegeeinweihung

Nach den vielen feierlichen Reden gingen die offiziellen Gäste zu einem Imbiss, zu dem die Samtgemeinde-Bprgermeisterin geladen hatte. Ich bin da nicht mit hingegangen, weil ich keine Einladung zu der Einweihung erhalten hatte und nicht wusste, ob die von der Bürgermeisterin ausgesprochene Einladung auch für mich galt. Es war aber ein Genuss, auf dem jungfräulichen Radweg nach Hause zu fahren!


In der Sitzung des Bauausschusses der Samtgemeinde am 23.4.18 ging es wieder einmal um die von der Samtgemeinde erwünschte Bezuschussung der Gemeinde zur Renovierung des maroden Wedelheiner Friedhofsturmes. Der Haushalt ist zur Zeit so aufgestellt, dass die Sanierung nur dann begonnen werden werden kann, wenn sich die Gemeinde Meine mit 15.000 € daran beteiligt. Ansonsten muss der Rat der Samtgemeinde den Haushalt ändern. Die Gemeinde Meine hat jedoch einen Ratsbeschluss gefasst, sich nur mit 3.000 € an der Sanierung zu beteiligen, weil die Unterhaltung der Friedhöfe und deren Gebäude klar in der Zuständigkeit der Samtgemeinde liegt.

Folgender Beschluss wurde (sinngemäß - nach meiner Mitschrift) gefasst:

Eine Kostenaufteilung zwischen Samtgemeinde (zu 2/3) und Gemeinde Meine (zu 1/3)* wird angestrebt. Sollte sich die Gemeinde nicht in dieser Höhe beteiligen, wird angestrebt, eine Sanierung in einfacher Ausführung für etwa 20.000 € durchzuführen.

 Im Klartext bedeutet das: Wenn die Gemeinde weiterhin nur 3000 € Zuschuss anbietet, will die SG auf diesen Zuschuss verzichten und die billigste Variante für die Sanierung durchführen, die allerdings dann nicht mehr so aussieht wie gewohnt, d.h. der Gemeindewunsch nach einer Ausführung in Holz würde dann nicht berücksichtigt. Das Erscheinungsbild würde dann verändert. Vermutlich kommt dann eine preiswerte Stahlkonstruktion zum Einsatz, Stützen aus verzinktem Baustahl!


*) An der Errichtung des Wedelheiner Friedhofsturmes hatte sich die Gemeinde Meine mit 1/3 der Kosten beteiligt.


Eine Gruppe von Ratsmitgliedern aus den Fraktionen CDU, Bündnis 90 - Die Grünen und SPD hat sich in einem Schreiben zu der geplanten Neuordnung der Schuleinzugsbezirke an den Landkreis gewandt. Hier ist das Schreiben:

Kommunalpolitiker/innen  aus dem Papenteich  wenden sich an den Landrat und an die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen
 Landkreis  Gifhorn als Schulträger  der Gymnasien  und als zuständig  für Schuleinzugsbezirke

Sehr geehrter Herr Dr. Ebel,
sehr geehrte Vorsitzende der Kreistagsfraktionen,
wir sind eine parteiübergreifende Gruppe aus der Kommunalpolitik im Papenteich.
Zunächst erinnern wir mit Nachdruck an den Beschluss des Samtgemeinderats vom 18. 12.2O17:
,,Die Verwaltung wird beauftragt, den Landkreis aufzufordern, in den zukünftigen Planungen die Wahlmöglichkeiten sowie die derzeitigen Zuordnungen beizubehalten. Der Rat der Samtgemeinde Papenteich lädt den Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig, Herrn Markurth, zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Elternvertretern ein."
Es ist uns klar, dass der Samtgemeinderat keine Zuständigkeit hat. Der Beschluss setzt daher ein vom Rat erwartetes Ziel im Interesse der Papenteicher Eltern und Kinder und vertraut dann auf das Gespräch. Nun wenden wir uns an die Verwaltung und an den Kreistag des Landkreises Gifhorn. Der Landkreis ist der Partner bei den Verhandlungen mit der Stadt Braunschweig und wir setzen uns dafür ein, dass es zu glaubwürdigen Lösungen, vor allem zu Kontinuität und Verlässlichkeit des gymnasialen Schulangebots im Papenteich kommt.
Da es im Papenteich bei ständig wachsender Nachfrage nach der Schulform Gymnasium so lange gedauert hat, bis es zu einer Gründung in Meine kam, ist das Lessinggymnasium durch den Zugang aus dem Papenteich kräftig gewachsen und sogar in die Rolle des Gymnasiums für den Papenteich hineingewachsen. Die Stadt Braunschweig und auch der Landkreis Gifhorn haben dies stetig unterstützt. Es wurde von beiden Seiten immer wieder vorgetragen, dass ein Gymnasium im Papenteich dem Lessinggymnasium schweren Schaden zufügen kann. Auch im Landkreis Gifhorn hat diese Sorge lange gegenüber dem Bauwillen im Papenteich dominiert. Nun ist es zu einer gewachsenen Zuordnung gekommen, die in den Erwartungen der Eltern und Kinder im Papenteich
fest verankert ist. Eigenartiger Weise ist es nun so gekommen, dass ein nachgefragtes vierzügiges Gymnasium in Meine wirklich da ist, aber dem Lessinggymnasium die Überfüllung droht.
Wir sehen zwei verschiedene Probleme, die auch differenziert gelöst werden müssen.
Zunächst Problem Nr. 1:
Für den Fall, dass die Stadt Braunschweig den Zugang zum Lessinggymnasium einschränkt, ist der Landkreis Gifhorn zu einem Notfallplan verpflichtet. Dieser Notfallplan soll eine kurzfristig herstellbare Lösung enthalten. Falls aber eine Dauerlösung erforderlich werden sollte, müssten strengere Maßstäbe an die Tragfähigkeit angelegt werden.
 Wir gehen hier auf Rötgesbüttel  als Beispiel  ein. Rötgesbüttel  liegt ganz eindeutig  verkehrsmäßig  an einer Nord-Süd-Achse  zwischen Gifhorn und Braunschweig.  Hier soll für den Zugang  zum Gymnasium die Achse um 90' gedreht werden. Es kommt für die Schüler/innen,  die nicht das Philipp Melanchthon-
Gymnasium  in Meine (als Angebotsschule!)  besuchen, zu einem viel längeren Ost-West-Weg über die Dörfer zum Sibylla-Merian-Gymnasium  in Meinersen. Hinzu kommt eine fragwürdige Begleitwirkung:  Dem bisher zuständigen Otto-Hahn-Gymnasium  in Gifhorn, zentral gelegen mit Verkehrsverbindung  sogar durch die Regionalbahn,  wird der Einzugsbereich  Rötgesbüttel weggeschnitten, um  die  Schülerzahl eines am  westlichen Rand des  Landkreises gelegenen Gymnasiums  zu stabilisieren.
Für die Gemeinden Adenbüttel und Didderse könnten mit leichten Anpassungen entsprechende Fakten dargelegt werden.
 Wir sehen es für den Fall einer herzustellenden  Dauerlösung  als notwendig an, ein zentralgelegenes gymnasiales Schulangebot  vorzuhalten. Eine neu aufzubauende Ost-West-Mobilität  zum Rand des Landkreises  hin ist keine sinnvolle Lösung.

 

Nun zum zweiten Problem: Stabilisierung  der Schülerzahl  des SMG in Meinersen
 Der Landkreis  ist für alle Gymnasien zuständig und muss mit dem einmal gebauten Schulraum sorgsam umgehen. Die Stützung des SMG ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe  im Landkreis. Die Kommunen Samtgemeinde  Papenteich,  die Samtgemeinde  lsenbüttel und die Stadt Gifhorn müssten eine Solidargemeinschaft  aufbauen und es zulassen,  die Gebiete an ihrem westlichen Rand dem SMG in Meinersen zuzuordnen. Der Papenteich  allein schafft es ganz sicher nicht und will es auch nicht.

 

Zur Aktivität der Elternschaft  im Papenteich:
Hier hört man öfter den Vorwurf, das sei eine laute und emotional reagierende Interessengruppe. Offenbar haben wir in Gesprächen ganz andere Eltern kennengelernt. Wir haben Eltern getroffen, die Fakten sortieren und Pläne auf Sinnhaftigkeit analysieren können. Diesen Menschen gegenüber muss die Kommunalpolitik glaubwürdig daherkommen.
 Wir setzen ebenfalls auf eine glaubwürdige Problemlösung.

 

Mit freundlichen Grüßen aus der Kommunalpolitik  im Papenteich

(gezeichnet:)

Brigitte Brinkmann, Schwülper

Dr. Arne Duncker, Meine

Joachim Keller, Adenbüttel

Stefan Konrad, Rötgesbüttel

Uwe-Peter Lestin, Schwülper

Randolf Moos, Didderse

Hans-Georg Reinemann, Meine

Ingrid Richter, Meine

Dr. Ulrich-Dieter Standt, Meine

Wolfgang Stindl, Meine

Antje Thomsen, Didderse

Dieter Wanglin, Schwülper


Bei der Kommunalwahl 2016 wurde ich Mitglied im Rat der Samtgemeinde Papenteich. Ich bin dort als Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Planung, im Bauausschuss sowie im Finanzausschuss tätig. Ich vertrete den Rat der Samtgemeinde im ILEK-Lenkungsausschuss.

Als integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) wird ein besonderes Konzept zur ländlichen Entwicklung bezeichnet, das darauf abzielt, den ländlichen Raum gleichzeitig als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum weiterzuentwickeln. Dieses Konzept zielt auf eine möglichst umfassende Berücksichtigung verschiedener Handlungsfelder ab. Dabei sollen regionaltypische Eigenheiten besonders berücksichtigt werden, und es sollen regionalinterne Kräfte aktiviert und regionale Netzwerke aufgebaut werden. Ein ILEK kann als Weiterentwicklung eines Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AEP) verstanden werden.

 Außer der Landeshauptstadt Hannover sowie den Großstädten sind ILE-Regionen gebildet worden; für uns umfasst diese Region den Südkreis mit der Stadt Gifhorn.

Was wird besonders gefördert?

Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der  
• Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
• Belange des Natur- und Umweltschutzes,
• Grundsätze der AGENDA 21,
• demografischen Entwicklung sowie
• Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
 die ländlichen Räume im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER-VO) als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

In welcher Höhe können ILEK-Projekte gefördert werden?

 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben (ohne Umsatzsteuer).
Die Zuwendung nach diesen Richtlinien beträgt
• für die erstmalige Erarbeitung eines ILEK einmalig bis zu 70.000 EUR oder
• für die Fortschreibung bereits bestehender, anerkannter ILEK einmalig bis zu 35.000 EUR.
Ändert sich bei bereits bestehenden ILE- oder LEADER-Regionen die Gebietskulisse um mehr als 30 % in der Fläche, so gilt dies als erstmalige Erarbeitung eines ILEK.

Förderfähig sind Ausgaben, die bei Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des ILEK entstehen.

Dies sind Ausgaben
• für die Erstellung und Dokumentation des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts,
 •   sowie für die damit in Zusammenhang stehende Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen und Seminaren, Betreuung, Beratung und Weiterbildung hinsichtlich der Projektentwicklung

 Nicht zuwendungsfähig sind:
• Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie z. B. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne,
• Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung,
 •   die Erarbeitung des Konzepts durch die öffentliche Verwaltung.

Den gesamten Text der ILEK-Richtlinie finden Sie hier:   ILEK-RL_endgueltig_vor_Amtsblatt.pdf

Ein Beispiel aus dem Papenteich: In unserer Samtgemeinde ist der Umbau einer alten Scheune zum Bürgerhaus Schwülper mit ILEK-Mitteln gefördert worden, und zwar aus dem Programm zur Nachnutzung ehemaliger landwirtschaftlicher Gebäude.

Hierzu fand am 14. Okt. 2014 eine Arbeitstagung im Samtgemeinderathaus in Meine statt, auf der die Ratsmitglieder aufgerufen waren, für uns räumlich und inhaltlich geeignete Projektvorschläge einzureichen:

141014_ILEK_Gifhorn_Südkreis_AK_Papenteich_Protokoll.pdf

Eine Übersicht zu den Projekten aus der letzten ILEK-Runde und deren Abarbeitung kann man hier finden: https://drive.google.com/file/d/0B8CngHAC-venQVNMQllncE9sdFU/view?usp=sharing

Bei der Sitzung in Meine kamen unter anderem aus den Reihen der Meiner Gemeinderatsmitglieder Vorschläge zu

- einem Naturbadeteich im Bereich der Samtgemeinde Papenteich

- einer Sporthalle mit einem Lehrschwimmbecken in Meine

- der Erweiterung des vorhandenen Radwegeausbaus an der L321, beispielsweise zwischen Rethen und Schwülper sowie zwischen Wedelheine und Allenbüttel (Gemeinde Calberlah)

- dem Ausbau der innerörtlichen Radwege in Meine zur Erhöhung der Verkehrssicherheit entlang der Hauptstraße.

Eine Gesamtübersicht zu den Vorschlägen der örtlichen Arbeitkreise im Südkreis finden Sie hier:   https://drive.google.com/file/d/0B8CngHAC-venSUlpMzY4dmNsMVk/view?usp=sharing

Die von den Mitgliedern der örtlichen Arbeitskreise eingebrachten Ideen und Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Ortsteile in unserer ILE-Region sowie die daraus abzuleitenden Strategien zur Dorfentwicklung finden Sie hier:   https://drive.google.com/file/d/0B8CngHAC-venOElfQmtCTHBNbDQ/view?usp=sharing

Eine Sitzung zur Einbringung von regionalen Projektvorschlägen fand am 4.11.2014 in Gifhorn statt.

Hier ist der Endbericht in der am 13.1.2015 verteilten Fassung zu finden: https://drive.google.com/file/d/0B8CngHAC-venSTRQTVh1YVhkSVk/view?usp=sharing

Möglichkeiten zur Erlangung von Zuschüssen für ILE-Projekte

 

Die neue ZILE-Richtlinie ist in Kraft und gilt. Mittel können beantragt werden für

gemeinsame (interkommunale) Projekte, Maßnahmen zur Dorfentwicklung wie

 

→ Verkehrs-Verbesserung

→ Hochwasserschutz

→ Gestaltung öffentlicher Plätze und Flächen

→ Erhaltung des dörflichen Charakters, ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Gebäude

→ Verbesserung oder Förderung von Freizeit- bzw. Naherholungseinrichtungen

 

Bei Planungen Dritter wie zum Beispiel dem Bau der B4-Umgehung für Meine und Rötgesbüttel gibt es Mittel zur Bewältigung der damit verbundenen Zuweisung von Aufgaben an die beteiligten Gemeinden! Wenn innerörtlich die alte Bundesstraße 4 zurückgebaut werden soll, sind dazu Mittel aus dem ILE-Topf einsetzbar. Hierzu gibt es Förderquoten bis zu 75 %.

 

Es ist möglich, in einem planerischen Zusammenschluss von mindestens 3 Gemeinden eine „Dorfregion“ zu bilden, die gemeinsame Projekte voranbringt, zum Beispiel

 

→ Stärkung der Dörfer als Wohn-, Sozial und Wirtschaftsraum

→ Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität

→ Verbesserung der Standort- und Rahmenbedingungen

 

wie dies zum Beispiel die Gemeinden Didderse, Schwülper und Adenbüttel planen


Die bisher nicht erreichte Einführung des Einstundentaktes für die Regiobahn und die damit verbundene geringe Nutzung der Bahnverbindung zwischen Uelzen und Braunschweig ist ein Dauerbrenner, der bereits 2013 im Umwelt- und Planungsausschuss des Gemeinderates behandelt wurde. Hierher hatte der Zentralverband Großraum Braunschweig (ZGB) Herrn Wolff entsandt, der laut Sitzungsprotokoll (Sitzung vom 30.10.2013) folgendes dazu sagte:

"Herr Dr. Wolff trug vor, dass der Regiobahn-Verkehr auf der Strecke Braunschweig-Uelzen in der zweiten Jahreshälfte 2014 zunächst mit 2-stündiger Taktzeit (dies auch am Wochenende) einsetzt. Mehr geben die vorhandenen zweigleisigen Ausweichstellen nicht her.
Im Jahr 2014 werden die noch erforderlichen Ausweichstellen, auch die in Rötgesbüttel, ausgebaut, so dass ab 2015 auch auf dieser Strecke kürzere Taktzeiten realisiert werden können."

So ist es aber doch nicht gekommen, und nun ist der erforderliche Streckenausbau auch Thema im Samtgemeinderat: Im Samtgemeinderathaus liegen die Pläne aus für den Ausbau des Bahnhofs Rötgesbüttel. Die DB Netz AG will den Bahnhof verlegen und ein zweites Gleis errichten, damit sich dort 2 Züge begegnen können, was für die Verkürzung der Taktzeiten auf eine Stunde erforderlich ist.

Die Gifhorner Rundschau hat dazu umfassend berichtet (siehe Link zum Artikel):

https://drive.google.com/file/d/0B8CngHAC-venVTBfOGxHRXIwaEU/view?usp=sharing

Bedauerlich ist aus meiner Sicht, dass das (vorhandene) zweite Gleis in Meine nicht genutzt werden soll und man wegen einer Fahrstrecke von 4 Minuten (so lange dauert die Bahnfahrt von Meine nach Rötgesbüttel) für 9 Millionen einen ganz neuen Bahnhof mit zweitem Gleis errichten muss. Zahlen muss das der ZGB als Aufgabenträger für den Regionalverkehr!


Es gibt inzwischen ein Programm zur Förderung des Breitbandausbaus, das mit Mitteln des Bundes finanziert wird.  Geplant ist, schnelles Internet (nach Ansicht des federführenden Verkehrsministers bedeutet dies bis 100 MBit/s Downloadgeschwindigkeit) auch auf dem Lande einzuführen.

Die Förderrichtlinien sind einsehbar unter:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/bmvi-foerderprogramm-breitbandausbau.html

Die Zuschüsse betragen bis zu 90 % der förderfähigen Mittel (das heißt, in Wirklichkeit muss die Kommune also etwas mehr als 10 % Eigenanteil zahlen).

Beim Landkreis Gifhorn gibt es jetzt wieder eine AnsprechpartnerIn für den Ausbau: Frau Elisa Stiebitz, Telefon: 05371-82479.


 

Auf der Ratssitzung am 19.12.2016 wurde über die Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Didderse verhandelt. Die "Gifhorner Rundschau" berichtete heute über diese Ratssitzung mit dem Tenor: Die Didderser müssen auf ihr neues Löschfahrzeug warten, weil der Rat die Mittel dafür nicht bewilligt hat. Das ist so unzutreffend. Der Rat hat beschlossen:

Löschfahrzeug für die Ortsfeuerwehr Didderse

Finanzielle Auswirkungen: ja

Einmalige Kosten: 150.000 €

Mittel stehen zur Verfügung: ja

Sachverhalt:

- Es erfolgt keine Einzelfallentscheidung über die Beschaffung eines MLF für die FF Didderse. Eine grundsätzliche Entscheidung TSF-W oder MLF wird erst mit der Feuerschutzkonzeption – Fahrzeuge erfolgen.
- Mit der bereits bestehenden Verpflichtungsermächtigung (VE) über 150.000 € könnte die Ausschreibung eines Fahrzeugs Typ TSF-W mit 1.000 l Wassertank (Fahrgestell IVECO Daily) sofort erfolgen.
- Es werden keine zusätzlichen Gelder im Haushalt 2017 bereit gestellt. Ergibt sich aus der Beratung über die Feuerschutzkonzeption-Fahrzeuge, dass Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung eine MLF erhalten sollen und für die Ortsfeuerwehr Didderse noch kein Fahrzeug in der Beschaffung ist, ist die Investition INV 010162 „örtliche Einsatzleitung“ zur Deckung der Mehrkosten in das Jahr 2018 zu verschieben.
 - Die Verpflichtungsermächtigung für die Fahrzeugbeschaffung 2018 ist um 20.000 € zu erhöhen. (Ende der Vorlage)

Daraus ist zu entnehmen, dass die Feuerwehr sofort ein Fahrzeug des Typs TSF-W beschaffen kann, dafür steht eine Verpflichtungs-Ermächtigung in Höhe von 150.000 € bereit. Das war die Summe, die den Beschaffungspreis für ein  (dem gültigem Feuerschutz-Konzept der Samtgemeinde Papenteich entsprechenden)  Standard-Löschfahrzeug TSF-W darstellt. Diese Summe wurde auf Betreiben von Herrn Auerbach in den Haushalt 2016 nachträglich eingestellt, und sie steht - siehe Vorlage - sofort zur Verfügung.

Die Ortsfeuerwehr Didderse hat aber nach der Haushaltsänderung für 2016, die von ihr mit besonderer Dringlichkeit wegen eines nicht mehr reparierbaren alten Löschfahrzeugs beantragt wurde, ein besseres und leider auch teureres Fahrzeug vom Typ MLF (das 20.000 € mehr kostet) beantragt. Diesem Antrag ist die Mehrheit des Samtgemeinderats nicht gefolgt. Der Ratsbeschluss weist damit aus:

1. Wenn die Feuerwehr bei dem ursprünglich beantragten Löschfahrzeug des Typs TSF-W bleibt, dann kann sie sofort ein neues Fahrzeug bestellen.

2. Wenn sie auf einem teureren Löschfahrzeug vom Typ MLF besteht, dann muss sie warten, bis der neue Haushalt für 2017 verabschiedet ist und das Feuerschutzkonzept angepasst ist, indem dort das entsprechende Standard-Löschfahrzeug neu ausgewiesen wird.

3. Die Mehrkosten von 20.000 € für ein teureres Löschfahrzeug müsste die Feuerwehr für 2017 aus ihrem Feuerwehrbudget bestreiten, das bedeutet, dass eine andere Investition, die für 2017 vorgesehen war, in dieser Höhe nach 2018 verschoben werden muss.

Die Samtgemeinde Papenteich bleibt damit ihrer Linie treu: Was erforderlich ist, das wird beschafft. Wir wollen die Feuerwehr nicht im Stich lassen!

Was aber darüber hinaus geht und nur "nice to have" ist, das kann sich die Samtgemeinde nicht leisten. Wer das haben will, der muss etwas anderes aus dem Budget streichen bzw. nach hinten verschieben..

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